Flächennutzungsplanänderung

Nach den Aussagen der Gemeinde Burgrieden ist ein Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung aktuell nicht möglich. Dies heißt konkret, dass der Bebauungsplan für das Quartier erst eine gesetzliche Gültigkeit bekommt, sobald die Flächennutzungsplanänderung eine Planreife erreicht hat. Diesbezüglich sind wir aktuell von der Stadt Laupheim und dem Regierungspräsidium Tübingen abhängig.